Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“).
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Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), insbesondere aber nicht ausschließlich für den Verkauf von Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika (IVD), Haushaltswaren, sowie Fast-Moving Consumer Goods (FMCG).
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Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
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Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Distributionsverträge) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB
§2 Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
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Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder die Lieferung der Ware zustande.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
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Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
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Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Andere Zahlungsziele haben nur in von uns bestätigter schriftlicher Form Bestand.
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Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer automatisch in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an gelieferter Ware vorbehalten. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
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Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt sind.
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Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Ansprüche gegen uns und unsere Ansprüche gegen ihn aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
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Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
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Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Für den Fall, dass der Käufer die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen.
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Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts bleiben unberührt. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
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Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5% des Nettowarenwertes pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
§6 Gewährleistung
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Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den in den folgenden Absätzen bestimmten Modifikationen.
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Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
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Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und Produktbeschreibungen sowie die des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen von Dritten.
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Bei Vorliegen eines Mangels leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
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Ist im Fall der Nachbesserung nach dem zweiten Versuch der Mangel nicht behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Ziffer 1 bis 6 gelten nicht, sofern der Mangel von uns arglistig verschwiegen oder von uns eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
§7 Haftung
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Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
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Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§8 Produktsicherheit und Rückruf
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Der Käufer ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung, Weiterverarbeitung und zum Vertrieb unserer Produkte einzuhalten.
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Bei Rückrufaktionen aufgrund behördlicher Anordnung oder freiwilliger Maßnahme sind Käufer verpflichtet, aktiv bei der Umsetzung mitzuwirken und auf eigene Kosten unverzüglich zu reagieren.
§9 Höhere Gewalt
Im Falle eines Ereignisses von höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, sind wir berechtigt, den Versand um die Dauer der Behinderung aufzuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für uns unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen unsererseits nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
§10 Gerichtsstand, Rechtswahl, teilweise Unwirksamkeit
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt
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Anwendung auf die Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.